Nebentätigkeit des SG-Bürgermeisters

Nebentätigkeit des SG-Bürgermeisters 150 150 Wählergemeinschaft Tostedt

Nebentätigkeit des Samtgemeindebürgermeisters als Inhaber des PD-Verlages

 

Anfrage zur mündlichen und schriftlichen Beantwortung im Samtgemeinderat 11.03.2021

 

Gleich bei Amtsantritt im Jahr 2014 hat Samtgemeindebürgermeister Dr. Dörsam die Ratsmitglieder darüber informiert, dass er als Inhaber des PD-Verlages im Verlag nicht mehr operativ tätig sei und die Geschäftsführung in die Hände einer Mitarbeiterin gelegt habe. Im Juni 2016 teilte er den Ratsmitgliedern in einer E-Mail mit, dass es sich bei seiner Tätigkeit für den Verlag um die „Verwaltung eigenen Vermögens“ handele und diese nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz nicht anzeigepflichtig sei. Demnach handele es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.

Seit dem Herbst 2019 ist aber in der Öffentlichkeit ein anderer Eindruck entstanden. In den letzten eineinhalb Jahren entfaltete Dr. Dörsam eine auffallende Aktivität und werbewirksame Öffentlichkeitsarbeit für seinen Verlag, die Zweifel daran aufkommen ließen, dass es sich hier nur noch um die Verwaltung des eigenen Vermögens handelt und nicht doch um eine operative Tätigkeit, die den zulässigen Rahmen der genehmigungsfreien Nebentätigkeit im Beamtengesetz sprengt. Seine Auftritte auf Spielemessen und zu anderen Anlässen, die man zahlreich auf YouTube verfolgen kann (es genügt im Netz die Eingabe „PD-Verlag Peter Dörsam“), das bundesweite Medienecho auf die Auszeichnung eines Spiels aus seinem Verlag zum „Spiel des Jahres 2020“ (z. B. DPA-Meldung vom 20.07.2020, Nordheide Wochenblatt vom 29.07.2020, Zevener Zeitung vom 05.12.2020 sowie zahlreiche andere Zeitungen) und mehrere Interviews, die Dr. Dörsam in den Print- und Internet-Medien gab (z. B. „Peter Dörsam im Interview – Spiel doch mal…“, ein 8-Minuten-Film auf YouTube vom 04.12.2019) lassen in der Öffentlichkeit zumindest den Schluss zu, dass es sich hier um eine sehr aufwendige Nebentätigkeit des hauptamtlichen Bürgermeisters handeln muss.

Dieser Eindruck wurde noch verstärkt, als Dr. Dörsam im letzten Jahr aus seinem kleinen inhabergeführten Verlag ein Firmenkonstrukt entwickelte, das eine wesentlich größere Dimension annahm. In einem aufwendigen Verfahren gründete er eine Verwaltungsgesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000 Euro, die von einer Geschäftsführerin geführt wird, und eine Kommanditgesellschaft mit 50.000 Euro Stammkapital, deren einziger Kommanditist Dr. Dörsam ist. Auf die Fragen, ob all diese offensichtlich operativen Aktivitäten noch mit den Regelungen des Beamtengesetzes in Einklang stehen, muss der Samtgemeindebürgermeister Rat und Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen.

 

Ich bitte deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. In welchem Umfang und mit welchem Zeitaufwand geht der Samtgemeindebürgermeister seiner Nebenbeschäftigung für den PD-Verlag nach?
  2. Welche Erlöse erzielt der Samtgemeindebürgermeister bzw. erwartet er mit seinem Unternehmen vor und nach der Umwandlung in die Form einer Kapitalgesellschaft?
  3. Hält der Samtgemeindebürgermeister bei Würdigung seiner aufwendigen Aktivitäten der letzten eineinhalb Jahre seine gegenüber dem Rat abgegebene Bekundung aufrecht, dass es sich bei seiner Nebenbeschäftigung nicht um operative Tätigkeiten, sondern um eine nach dem Nieders. Beamtengesetz genehmigungsfreie Nebentätigkeit handelt?
  4. Ist der Samtgemeindebürgermeister bereit, die aufgeworfenen Fragen durch die Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen?

 

Harald Stemmler04

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